Gutachtenerstellung in Hamburg

in Fragen des Familienrechtes

Bei Streitigkeiten, welche das Familienrecht, insbesondere die Erziehung, Versorgung, Betreuung und den Besuchskontakt (Umgang) von Kindern betreffen, sind zunächst die Sorgeberechtigten aufgerufen, sich zu einigen. Dies gilt auch nach einer eventuellen Trennung oder Scheidung der Eltern. Gelingt dies nicht, so ist das Jugendamt zuständiger Ansprechpartner, um Klärungen und Hilfen zu bieten. Beratend können auch die örtlichen Erziehungsberatungsstellen oder kirchliche Beratungsstellen hinzugezogen werden.

Nicht immer kann auf diesem Wege eine Lösung gefunden werden, die alle Beteiligten akzeptieren können. Dann kann es zu einer gerichtlichen Klärung im Rahmen eines Familienrechtsverfahrens kommen.

Psychologische Sachverständige der PDB im Arbeitsbereich Familienrecht

Das Familiengericht wird den Beteiligten eine verbindliche Entscheidung vorgeben. Hierbei hat die Richterin oder der Richter die Möglichkeit, ein psychologisches Familienrechtsgutachten in Auftrag zu geben, um für die Entscheidung eine weitere Grundlage zu erhalten.

Ein solches psychologisches Gutachten wird zu konkreten Beweisfragen des Gerichts erstattet. Diese können sich z.B. darauf beziehen, ob aus Sicht des Kindeswohls:

  • das Kind/die Kinder nach einer Scheidung der Eltern zukünftig beim Kindesvater oder bei der Kindesmutter wohnen sollte/n;
  • der Umgangskontakt für ein bestimmtes Kind mit dem Elternteil, bei dem es nicht wohnt, aus besonderen Gründen für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden sollte;
  • bestimmte Hilfen erforderlich sind, damit die Eltern das Kind/die Kinder zukünftig versorgen können;
  • die Eltern das Sorgerecht zukünftig angemessen ausfüllen können oder ob das Sorgerecht bzw. einzelne Bereiche des Sorgerechtes aufgrund von Gefährdungen des Kindeswohles einer anderen Person übertragen werden sollten.

Es gibt eine große Zahl weiterer möglicher Fragestellungen, welche hier aber nicht alle aufgelistet werden sollen – im Wesentlichen geht es in der Regel um Klärungen des Sorgerechtes, des Lebensmittelpunktes und des Umgangsrechtes des Kindes/der Kinder.

Die Familienrechtsgutachter*innen der PDB

Die Gutachterinnen und Gutachter welche im Rahmen der Psychodiagnostischen Beratungspraxis in Hamburg verbunden sind, sind als erfahrene Sachverständige mit erprobten wissenschaftlichen Methoden der Begutachtung vertraut.

Durch die Zusammenarbeit ergibt sich regelmäßig die Möglichkeit zur Supervision und kollegialen Intervision; zudem werden alle schriftlichen Gutachten durch besonders erfahrene Sachverständige des Familienrechts anonymisiert korrekturgelesen.

Das Team wird über Gesetzesänderungen im Familienrecht zeitnah informiert. Wir unterstützen uns gegenseitig darin, als Sachverständige einen hohen Standard der Begutachtung zu verwirklichen. Dies auch mit Blick auf Qualitätsstandards wie die “Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Familienrecht” welche in der aktuellen Fassung aus 2019 von der “Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten” erarbeitet wurden.

Durch interne Fortbildungen erweitern wir fortwährend unsere Kenntnisse. Zuletzt z.B. zu den Themen:

  • Neue Testverfahren im Rahmen der Begutachtung im Familienrecht
  • Die Bedeutung von psychischen Störungen für die Erziehungsfähigkeit (Referentin Prof. Dr. Wiegand-Grefe)
  • Austausch mit Familienrichtern zu gegenseitigen Erwartungen an die Zusammenarbeit
  • Fachvortrag zum Thema Sucht vom Vertreter des “Seehauses” in Hamburg, Herrn Axel Hansen, Dipl.-Psych.
  • Austausch mit der zuständigen Kinderschutzbeauftragten des Jugendamtes Mitte, Frau Renate Jahn
  • Austausch mit Familienhelfern, welche sich auf die Betreuung von Familien mit unterschiedlichem kulturellen Hintergrund spezialisiert haben, Annette Zamajskij und Azza Abdel Aal
  • Fachvortrag und Austausch zum Thema Prognose von psychischen Störungen mit einem Psychiater und Nervenarzt, Herrn Dr. Teutsch
  • Vortrag, Diskussion und Austausch zum Thema Bindungsstörungen von Kindern
  • Vortrag, Diskussion und Austausch zum Thema möglicher Befangenheit von Sachverständigen, RA Ralph Gübner
  • Vortrag, Diskussion und Analyse verschiedener aktueller Veröffentlichungen zu Qualitätsstandards für die Arbeit von Sachverständigen im Familienrecht.
  • Vortrag, Diskussion und Austausch zum Thema Ratingskalen für Interaktionsbeobachtungen (Verhaltensbeobachtungen) des Eltern-Kind-Kontaktes.
  • Vortrag, Diskussion und Austausch zum Thema Umgangsbegleitung und Umgangspflegschaften, Reimer Dohrn, Dipl.-Psych.
  • Vortrag, Diksussion und Austausch zum Thema Möglicher sexueller Mißbrauch als Thema im Rahmen von Familienrechtsgutachten, Birthe Roden, Leiterin der Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt, “Zornrot”.
  • Vortrag, Diskussion und Austausch zum Thema Wechelmodell – Analyse richterlicher Rechtsprechung des BGH sowie des Fachbuches “Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis” von Hildegund Sünderhauf.
  • Vortrag, Diskussion und Austausch zum Thema “Bindungstheorie – der aktuelle Stand der Forschung”, Prof. Dr. Klaus Grossmann und Prof. Dr. Karin Grossmann waren zu Gast in der PDB.
  • Seminar zum Thema “Posttraumatische Belastungsstörungen bei Kindern im Kontext von Familienrechtsgutachten” mit Dr. Krüger von Ankerland e.V.
  • Seminar zum Thema “Pädophilie- Kein Täter werden” durchgeführt von Herrn Fridjof von Franque, Leiter der Präventionsambulanz des Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Zentrum für Psychosoziale Medizin, Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie
  • Vortrag zum Thema “Ratingskalen für Interaktionsbeobachtungen mit der H-MIM”. Wie lassen sich Interaktionsbeobachtungen standardisiert durchführen und interpretieren? Mit Diplom-Psychologe Sven Ritter
  • Seminar zum Thema “Kritische Betrachtung der Bindungstheorie” mit Prof. Dr. Heidi Keller
  • Seminar zum Thema “Symmetrische und Asymmetrische Wechselmodelle” mit Prof. Anja Steinbach (Forschungsprojekt FAMOD)

Hochgeschätzte Gäste: Frau und Herr Prof. Grossmann bei der Fortbildung Sept. 2017

Darüber hinaus bilden wir Sachverständige des Familienrechts aus – dies auf Anregung von Richtern aus dem Norddeutschen Raum.

Unsere Methodenausbildung “Sachverständige/r im Familienrecht – Entscheidungsorientiert und lösungsorientiert arbeiten” soll es ermöglichen, unsere Standards auch Diplom- und Masterpsychologen außerhalb unseres Praxisverbunds zugänglich zu machen.

Beginnend in 2019 führen wir zudem regelmäßige Fortbildungen für Familienrichter durch – z.B. im Auftag des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes. Wir vermitteln dabei, welche Fragen zur Bewertung der Qualität von Sachverständigengutachten hilfreich sind. Des Weiteren diskutieren wir, welche Chancen – zusätzlich zu einer entscheidungsorientierten Beauftragung – lösungsorientierte Aufträge an Sachverständige haben und wie man die Ergebnisse eingesetzter psychologischer Testverfahren verstehen kann.

Klare Beantwortung der Beweisfragen – Interventionen im Dienste des Kindeswohls

Oft dient die gutachterliche Arbeit in Fragen, die das Familienrecht betreffen, nicht nur der klaren Beantwortung der Beweisfragen des Gerichtes, sondern auch der Suche nach verbesserten Verständigungsmöglichkeiten zwischen den Elternteilen. Diese haben nicht selten in langwierigen Auseinandersetzungen ihre Kommunikationsbasis verloren. Gern bemühen wir uns, in solchen Fällen neue Wege der Verständigung mit den Beteiligten zu erarbeiten.

Des Weiteren wollen wir unsere Methoden den Beteiligten weitgehend offen darstellen, um so eine transparente Arbeitsform zu pflegen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Bearbeitungszeit; wir bemühen uns, diese in angemessenen Grenzen zu halten, damit die belastenden Aspekte der Begutachtung, insbesondere für die Kinder, möglichst gering bleiben. Das Ende der gerichtlichen Auseinandersetzungen soll möglichst zügig die Chance eröffnen, dass eine neue Phase der Kontaktgestaltung der Beteiligten beginnen kann, welche mehr Sicherheit und weniger Konflikte beinhaltet.

Bei der Beantwortung der gerichtlichen Beweisfragen wollen wir klare und praktikable Empfehlungen – falls möglich im Sinne von Lösungen – darstellen. Es soll dabei deutlich bleiben, dass nicht die Gutachterin oder der Gutachter, sondern das Gericht zu entscheiden hat. Unsere Auffassung von wissenschaftlicher Fundierung einerseits, einem praxisbezogenen Arbeiten im Dienste realistischer Umsetzbarkeit andererseits vertreten wir auch im Rahmen der Fachpresse: “Die Qualität von Gutachten im Familienrecht”. Heyken, Kilian, Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe Dezember 2019.

Bei Gutachtenaufträgen, das Familienrecht betreffend, nimmt die Psychodiagnostische Beratungspraxis Anfragen von Richtern auf. Sie ermöglicht es den Richtern, den Gutachter oder die Gutachterin im Rahmen der PDB zu finden, welche/r den Fall zeitnah und kompetent bearbeiten kann.

Beauftragt wird im Beweisbeschluss nicht die Psychodiagnostische Beratungspraxis sondern stets ein/e Sachverständige/r des Familienrechts.

Anfragen können von Gerichten bearbeitet werden, welche bis ca. 150 km von Hamburg entfernt sind.

Unsere Telefonnummer für Gutachtenaufträge von Familiengerichten ist:
040 – 651 50 43

.