Ausbildung

Die Psychodiagnostische Beratungspraxis arbeitet seit über 25 Jahren in den Arbeitsfeldern Sachverständige im Familienrecht, Paarberatung, Mediation, Berufsberatung und Coaching. Wir freuen uns, unser Wissen und unsere Erfahrungen mit anderen zu teilen – bei Seminaren mit lebhaftem Austausch!

AUSBILDUNGSBEREICHE DER PDB:

Zusätzlich leisten für Fortbildungen für Familienrichter:innen mit folgenden Themenkomplexen:

Seminar 1: Qualitätsstandards, Einvernehmen, Beweisbeschlüsse

1.   Standards – woran erkenne ich, ob ein Gutachten formal und fachlich korrekt erstellt wurde?

1.1 So gehen Sachverständige an die Arbeit

1.2 „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ (2019)

1.2 Mögliche Fragen an die Gutachtenqualität

2. Bindungstheorie

2.1 Was bedeutet der Bindungsbegriff im Rahmen der Begutachtung?

2.2 Welche Schlussfolgerungen lassen Erhebungen zur Bindungsqualität zu?

3. Hinwirken auf Einvernehmen zwischen den Beteiligten (§ 163,2 FamFG)

2.1 Methoden für „Lösungsorientiertes“ Vorgehen von Sachverständigen

2.2 Mögliche Methoden bei unterschiedlichen Beweisfragen

2.3 „Abgespeckte“ Mediation im Elterngespräch?

2.4 Deeskalierendes Elterngespräch

 

4. Beweisbeschlüsse aus Sicht von Sachverständigen

3.1 Wie lassen sich Missverständnisse bei der Beweisbeschlussformulierung vermeiden?

3.2 Wie detailliert sollten Beweisbeschlüsse formuliert sein?

5. „Zusammenarbeit“ vs. Unabhängigkeit

4.1 Wie viel gegenseitige Abstimmung von Richtern und Gutachtern ist zulässig?

4.2 An welchen Stellen ist eine Abstimmung zwischen Richtern und Gutachtern erforderlich bzw. wünschenswert?

Seminar 2: Testverfahren, Wissenschaftlichkeit

1. Testverfahren in der Familienrechtsbegutachtung

1.1 Welche Testverfahren und Gütekriterien gibt es in der Psychologie?

1.2 Besonderheiten im Familienrecht

1.3 Testverfahren für Kinder in der Familienrechtlichen Begutachtung

1.4 Testverfahren für Erwachsene (Elternteile) – was ist dabei zu beachten?

1.5. Welche Testverfahren kommen für welche Beweisbeschlüsse in Frage?

2.5 „Systematische Interaktionsbeobachtungen“

2. Wissenschaftlichkeit

3.1 Was bedeutet Wissenschaftlichkeit bei Sachverständigengutachten im Familienrecht?

3.2 Welche Anforderungen aus dem Wissenschaftsbetrieb gelten für Sachverständigengutachten – und welche nicht?

 

Seminar 3: Kindesanhörung, Interaktionsbeobachtungen, Psychopathologie

1. Kindesanhörung

1.1 Wie kann ich mit Kindern unterschiedlichen Alters angemessen in Kontakt treten?

1.2 Wie kann ich Fragen stellen, ohne zu beeinflussen?

1.3 Welche Chancen zur Klärung ergeben sich aus Glaubhaftigkeitsgutachten heraus?

2. Interaktionsbeobachtungen und Ratingskalen

2.1 Formen der Interaktionsbeobachtung – Welche Vor- und Nachteile haben sie jeweils?

2.3 „Freie Interaktionsbeobachtungen“

2.4 „Teilsystematische Interaktionsbeobachtungen“

2.5 Systematische Interaktionsbeobachtuingen

2.2 Ratingskalen für Interaktionsbeobachtungen – Welche Standards gibt es?

 

3. Einführung in die Bedeutung einiger wichtiger Störungsbezeichnungen nach ICD 10

3.1Psychische- und Verhaltens-Störungen durch psychotrope Substanzen (z.B. Alkoholabhängigkeit, Drogen)

3.2 Wahnhafte Störungen (z.B. Schizophrenie)

3.3 Affektive Störungen (z.B. Depression)

3.4 Neurotische Störungen (z.B. Ängste, Zwänge)

3.5 Persönlichkeitsstörungen (z.B. Borderline-Störung)

Praktika

Gern vergeben wir ein bis zwei Plätze für ein Praktikum, jedoch nur für Psychologiestudent(inn)en am Ende des Bachelorstudiums oder im Masterstudium bzw. für Psychologen mit Master- oder Diplom-Abschluss.

Das Praktikum dauert  3 Monate, in der Regel Vollzeit. Wann das nächste Praktikum möglich ist erfahren Sie hier: Unser Team – Praktikumsstart

Es besteht nach Absprache die Möglichkeit, das Praktikum zu verlängern, um in weiteren 2 Monaten die Ausbildung “Psychologische/r Berufsberater/in” zu durchlaufen.